Den „Hundeführerschein“ müssen Hundehalter, die sich nicht nachweislich in den letzten 10 Jahren über einen Zeitraum von 2 Jahren um einen Hund gekümmert haben, in Niedersachsen ab 01.07.2013 ablegen. Geprüft werden Kenntnisse über Haltung, Sozialverhalten und Tierschutzbestimmungen.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung abzulegen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.